- Grundpflege
- medizinische Behandlungspflege
- Familienpflege & Hauswirtschaft
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI
- Soforthilfe
Grundpflege
Hierzu gehören u.a.:
- alle Leistungen der Körperhygiene,
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
- spezielle Lagerungsverfahren,
- Mobilisationsübungen,
- u.v.m.
Mit unserem einzigartigen Bettdusche sind wir in der Lage, Langzeitbettlägerige auch im Bett zu duschen. Die Kosten für die grundpflegerischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Sie benötigen detaillierte Informationen? Wir beraten Sie gerne ausführlich und kostenfrei!
Medizinische Behandlungspflege
- Verbandswechsel,
- Kompressionstherapie,
- Stomaversorgung,
- PEG-Versorgung,
- Injektionen und Infusionstherapie,
- Medikamentenüberwachung und
- Schmerztherapie.
Unsere Mitarbeiter sind Experten auf verschiedenen Fachgebieten. Hierzu gehören Wundberater ebenso wie Stoma- und Portanlagenberater.
Die Kosten für alle ärztlich verordneten Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Sie benötigen detaillierte Informationen? Wir beraten Sie gerne ausführlich und kostenfrei!
Familienpflege & Hauswirtschaft
Die Kosten für die Familienpflege werden i.d.R. von der Krankenkasse übernommen.
Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden je nach Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen.
Verhinderungspflege
Wir übernehmen sämtliche Leistungen, wie sie es von Ihrer Pflegeperson gewohnt sind und rechnen dies direkt mit der Pflegekasse ab. So müssen Sie auf nichts verzichten und sich um nichts kümmern.
Sie benötigen detaillierte Informationen? Wir beraten Sie gerne ausführlich und kostenfrei! Rufen Sie uns an: 0 22 04 – 91 73 91
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Pflegebedürftigen (ab Pflegestufe I) ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wird ein Betrag in Höhe von bis zu 104 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten sog. zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen von der zuständigen Krankenkasse gewährt. Pflegebedürftigte mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz haben einen Anspruch auf den erhöhten Betrag von 208 Euro monatlich. Das Budget der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen hilft Ihnen bei der Bewältigung und Unterstützung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags (z.B. Fahrten zu Arztbesuchen, Einkäufe, Botengänge, Hausarbeiten und vieles mehr) und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Sie benötigen detaillierte Informationen? Wir beraten Sie gerne ausführlich und kostenfrei! Rufen Sie uns an: 0 22 04 – 91 73 91
Soforthilfe
Rufen Sie uns an: 0 22 04 – 91 73 91